„Auf der sicheren Seite – zu Notfällen und Vorsorge“
DNA-Netzwerkgespräch im Juni 2019
„TUN SIE WAS!“ – so lautete der Rat der Experten in der Schlussrunde des gut besuchten Netzwerkgesprächs auf die Frage, was sie den anwesenden Gästen mit auf den Weg geben würden. Nichts zu tun bedeutet, die Verantwortung an Ärzte, Angehörige oder den Staat abzugeben.
Im Zentrum des Abends stand die Frage, die uns alle angeht: Wer sorgt und entscheidet für uns in allen wesentlichen Lebensbereichen, wenn wir es selbst nicht mehr können?
Die Experten (Adressen
am Ende des Textes):
- Jürgen Borho (Geschäftsführer des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Freiburg e.V. )
Der SKM arbeitet auf Spendenbasis und bietet Beratung für Patientenverfügungen und andere Vollmachten an. Zum SKM gehört ein Betreuungsverein. D.h. er vermittelt sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Betreuer.
- Diethard Mai (Delegierter der DGHS – Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben)
Die DGHS versteht sich als Bürgerrechtsbewegung und setzt sich für den Patientenschutz und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein. Deshalb liegt der Schwerpunkt auf der ehrenamtlichen Beratung bei Patientenverfügungen und dem Engagement für den assistierten Freitod. Die PV wird in der Zentrale in Berlin hinterlegt und ist über einen Notfallausweis mit QR Nummer abrufbar. Die Angebote werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert.
- Jürgen Weber ist selbstständiger Generationenberater, vor allem bei rechtlichen und generationen-übergreifenden Fragen der Vollmacht, der Betreuung und des Testaments. Er arbeitet auf Honorarbasis.
- Franz Hench ist ehrenamtlicher Mitarbeiter bei der Hospizgruppe Freiburg.

Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Betreuungsverfügung
Beide sind zunächst einmal Dokumente, die für den Fall erstellt werden, dass ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Deshalb sollte man diese Art der Vorsorge treffen, solange man bei klarem Bewusstsein ist.
KEINE VOLLMACHTEN AUSZUSTELLEN, IST VERANTWORTUNGSLOS!
Vollmacht
Eine Vollmacht kann man z.B. für folgende Bereiche erstellen: Finanzen, Gesundheit (meistens Patientenverfügung genannt), Wohnen … Vollmachten sind privatrechtliche, möglichst schriftlich niedergelegteVerträge, mit denen man seine Entscheidungsbefugnis an einen Menschen seines Vertrauens überträgt, wie z. B. die Patientenverfügung. Der/die Bevollmächtigte hat das Recht und die Aufgabe, den persönlichen Willen des Patienten zu vertreten und notfalls durchzusetzen.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung umfasst alle Lebensbereiche, eine Registrierung bei der Bundesnotarkammer wird empfohlen. Ein Betreuer hat die gleichen Aufgaben wie ein Bevollmächtigter (s.o.), wird aber vom Betreuungsgericht ernannt und kontrolliert. Es empfiehlt sich, dem Betreuungsgericht den Betreuer bzw. die Betreuerin selbst vorzuschlagen, wenn man keine Bevollmächtigten ernannt hat. Falls es keinen selbst ernannten Betreuer oder Bevollmächtigten gibt, wird ein hauptamtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt. Das kann bis zu drei Monaten dauern.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung (Vordrucke gibt es im Internet und bei verschiedenen Organisationen) werden alle Entscheidungen festgehalten, die die jeweilige Person bei klarem Bewusstsein über ihre medizinische Behandlung bei Unfall oder Krankheit getroffen hat. Die Experten raten, sich dafür Zeit zu nehmen. Eine Patientenverfügung kann ein herausfordernder Entscheidungsprozess sein und ist abhängig von den persönlichen Werten und dem eigenen Menschenbild. Ein Beispiel dafür kann die Frage sein, ob eine Schmerzbehandlung auch dann vorgenommen werden soll, wenn sie das Bewusstsein beeinträchtigt oder das Leben dadurch verkürzt wird. Deshalb sollte man sich für einen Vordruck entscheiden, der der Vielfalt der möglichen medizinischen Maßnahmen Rechnung trägt. Ein weiteres Beispiel: Möchte ich an meinem Lebensende künstlich ernährt werden? Wenn ich das nicht möchte, dann sollte ich alle entsprechenden Maßnahmen ausschließen. In diesem Fall sind weder eine über Mund, Nase oder Bauchdecke eingeführte Magensonde noch eine Infusion erlaubt.
Eine Patientenverfügung ist für Ärzte und Krankenhäuser bindend. Deshalb sollte man dafür sorgen, dass sie leicht zugänglich ist. Dabei kann eine Notfallkarte (wie sie der SKM, DGHS oder auch DNA zur Verfügung stellt) hilfreich sein. Wer auf Nummer Sicher gehen will, hinterlegt die Patientenverfügung mit Namen und Adresse des Bevollmächtigten beim „Zentralen Vorsorgeregister“ in Berlin. Die Ärzteschaft ist verpflichtet, sich bei diesem Zentralen Vorsorgeregister nach einer Patientenverfügung zu erkundigen. Falls keine Patientenverfügung existiert,entscheidet im Allgemeinen der behandelnde Arzt in Absprache mit einem Kollegen oder der Ethikkommission, ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen oder nicht.
Jeder PV-Vordruck kann durch handschriftliche Ergänzungen erweitert werden. Die Experten empfehlen, die Patientenverfügung möglichst auch mit dem Hausarzt abzusprechen und ihn unterschreiben zu lassen. Dadurch erhalte sie ein größeres Gewicht.

Der/die Bevollmächtigte und Betreuer*in
Der/die Bevollmächtigte bzw. der/die Betreuer*in sollte eine vertrauenswürdige, physisch und mental starke oder belastbare Person sein. Diese Person sollte von Anfang an beim Verfassen der Verfügung „mitgenommen“ werden. Bei einer Lösung im Familienverbund bietet sich ein Familiengespräch an. Dabei kann eine begleitende Mediation hilfreich sein. Bei der Auswahl aus mehreren Personen sollte man unbedingt in den direkten Dialog gehen: Wer fühlt sich am ehesten berufen, a) die medizinische, b) die finanzielle c) die versorgende Seite zu regeln? Bei der Patientenverfügung kann man sich auch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, sich eine/n Bevollmächtigte/n auszusuchen, der/die vertrauenswürdig ist, einem aber nicht so nahesteht. Kinder, Partner, gute Freunde sind in solch schmerzhaften Situationen oft emotional belastet und es fällt ihnen dann schwer, den Willen des ihnen nahestehenden Menschen durchzusetzen.
Hilfsangebote der Experten
Die Fragen und Diskussionsbeiträge bewiesen die Dringlichkeit des Themas. Alle Experten sind gerne bereit, weitere Auskunft und Hilfestellung bei der Erstellung der Dokumente zu geben. Generationenberater Jürgen Weber setzt auf Einzelberatung, der SKM bietet Gruppen und Einzeltermine an. In der DGHS wird eine ehrenamtliche Beratung durch geschulte Mitglieder angeboten, bei Bedarf eine juristische Vertretung und zu fachlichen Fragen Mitgliedertreffen in der Region. Die DGHS hat Kontakte und Informationen zu den Vereinen in der Schweiz, die auch deutschen Staatsbürgern den assistierten Freitod ermöglichen.
Ergänzende Hinweise der Experten
- Ehepartner und Angehörige sind nicht automatisch Bevollmächtigte oder Betreuer. D.h. sie haben nicht das juristische Recht, ihren Angehörigen zu vertreten. Das muss durch eine schriftliche Vollmacht geregelt werden.
- Im Fall des Todes beider Eltern von minderjährigen Kindern sind Angehörige nicht automatisch die Sorgeberechtigten, dafür muss eine Sorgerechtsverfügung vorliegen.
- Alle Verfügungen oder Vollmachten sollten in regelmäßigen Abständen immer wieder auf ihre aktuelle Gültigkeit überprüft werden, da die persönliche Einstellung sich mit der Zeit ändern kann. Vielleicht haben sich aber auch medizinische Erkenntnisse oder rechtliche Hintergründe geändert.
- Neben einem/einer Bevollmächtigten sollte auch ein/e Vertreter*in benannt werden.
- Alle Vollmachten und Verfügungen sollten an einer offensichtlichen Stelle gefunden werden können, also auf keinen Fall im Tresor oder im Schließfach deponieren!
- Notfallausweis mit allen Angaben möglichst immer mit sich führen.

Im Anschluss an die Expertenrunde stellte Franz Henchseine ehrenamtliche Arbeit in der Hospizgruppe Freiburg und auf der Hospizstation Karl Josef vor: Auf der Station gibt es acht Plätze für die „Gäste“, wie die Menschen am Ende ihres Lebens hier genannt werden. Die Verweildauer liegt zwischen einer Woche und einem Jahr, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zum Tod beträgt 14 Tage. Die gute Atmosphäre und Betreuung wirkt beruhigend auf die Menschen und ihre Vertrauten, die jederzeit zu Besuch kommen und auch übernachten können.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der ambulanten Hospizgruppe besuchen sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus, auf der Palliativstation oder auch in einem der Heime in Freiburg. Diese Unterstützung ist kostenlos. Die Ehrenamtlichen werden in kostenlosen „Qualifizierungsgruppen“ auf ihre Arbeit fachkundig vorbereitet. In einem kurzen Praktikum kann jede/r Teilnehmer*in noch einmal überprüfen, ob er/sie diese Aufgabe übernehmen möchte. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen werden in anschließenden Supervisionsgruppen in ihrer Arbeit begleitet.
Adressen
- Jürgen Borho, SKM: www.skm-freiburg.de
- DGHS: www.dghs.de regionale Ansprechpartnerin I. Koch
- Jürgen Weber, Generationenberater: www.weber-generationen.de
- Ambulante Hospizgruppe Freiburg: www.hospizgruppe-freiburg.de
- Hospiz Karl Josef, Freiburg: www.hospiz-karl-josef.de
- Zentrales Vorsorgeregister, Berlin: www.vorsorgeregister.de
- Broschüren des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html
Darcy Ohlsen, Sigrid Hofmaier, August 2019